Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.mobilitaetsplanung-hessen.de veröffentlichte Website der Hessen Trade & Invest GmbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.11.2025 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im November 2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht Barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website www.mobilitaetsplanung-hessen.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere 1:
- Feedbackbögen (in Form von Formularen) weisen Barrieren auf, besonders bei der Ranking-Funktion („Sterne vergeben“).
- Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Schreiben Sie uns gerne per Mail ein Feedback an mobilitaet@htai.de.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.
Teilbereich:
- Bereitstellung aller Dokumente als barrierefreie PDFs auf allen Haupt- und Unterseiten. Die Anpassung aller dort befindlichen Dokumente ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:
Sandra Bardt
Projekt- und Eventmanagerin
Mainzer Straße 118
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0)151 65680117
E-Mail: sandra.bardt@htai.de
Formular: Barriere melden
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 (0) 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de


